Heimatverein "Alter Krug" Zossen e.V.

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2013 02 23Zauberei, Mord & Blutschande, welch ein Titel für eine Veranstaltung des Heimatvereins „Alter Krug“. Kein Wunder, dass bei diesem reißerischen Titel der Gemeindesaal mit über 80 Gästen gefüllt war. Klaus Voeckler führte in den zwei Stunden seines Vortrages die Zuhörer sowohl geistig als auch emotional in diese Zeit ausgangs des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit zurück, in die er dann die geschilderten Fälle von Zauberei, Mord und Blutschande einbettete. Wissenschaftlich und spannend zugleich erlebten die Gäste diesen Abend. Mit viel Beifall und in Worten der Vorsitzenden des Heimatvereins, wurde Klaus Voeckler für dieses Erlebnis gedankt.

Eigentlich sollte, wie auf dem Plakat zu sehen, die Veranstaltung bereits vor einem Jahr stattfinden, musste aber wegen Krankheit um ein Jahr verschoben werden.

Bevor Klaus Voeckler aus seinen Forschungen die einzelnen Fälle von Zauberei, Mord und Blutschande im alten Amt Zossen wie ein Krimiautor vortrug, führte er erst einmal ein in das Zossen Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts, in das Leben der Ackerbauern und Bürger, ihren Glauben und Aberglauben sowie in die Gerichtsbarkeit in jener Zeit. Seuchen wie Typhus, Cholera, verschiedene Formen von Fieber hatten unseren Vorfahren immer wieder heftig zugesetzt. So war das Mindestalter bedeutend geringer als heute, die Kinder- und Frauensterblichkeit sehr hoch. Frauen starben oft im Kindbett. Zu dieser Zeit hatte Zossen weder einen Arzt noch einen Apotheker.

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Selbst der Amtmann Eustachius v. Schlieben, Minister bei Joachim des II, starb 1568 an der Pest.

So ließen die Bewohner die sogenannten weißen Frauen gewähren, die mit allerlei aus heutigen Erkenntnissen unwirksamen aber auch wirksamen Heilkräutern versuchten, den verschiedensten Krankheiten Herr zu werden. Bei schweren Verletzungen der Gliedmaßen, wurde schon mal der Scharfrichter um Hilfe gebeten. Wie dies so ist mit Erkenntnissen aus der Natur, sie können zum Guten, jedoch auch zum Bösen verwendet werden. Drogen und Gifte wurden so in Gebräue gemischt. Mit den erweiterten Stadtrechten 1546 erhielt Zossen auch das Recht auf die niedere Gerichtsbarkeit. Diese, so Klaus Voeckler weiter, konnte aber Zossen zunächst nicht ausüben, weil kein Geld für einen studierten Rechtsgelehrten vorhanden war, so blieb die untere Gerichtsbarkeit weiter beim Amtmann. Die schweren Fälle, bei denen die Todesstrafe oder Folter als Bestrafung drohte sollten an den Brandenburgischen Schöffenstuhl abgegeben werden.

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Dessen Urteil musste dann vor Ort umgesetzt werden. Wenn in solchen schweren Fällen kein Geständnis vorlag, dann wurde meistens die „Peinliche Befragung“ angeordnet. Peinliche Befragung, eine nette Umschreibung, dass unter grausamster Folter Geständnisse erpresst wurden. Das Geständnis war die Voraussetzung für die Verhängung der Todesstrafe.

Im ersten Fall stellte Klaus Voeckler eine Frau vor, die wegen Schadenzauber von aufgebrachten Glienicker Bürgern im August 1551 dem Amtmann vorgeführt wurde. Da dieser aber nicht selbst entscheiden wollte, sperrte er die Frau erst einmal in den Turm. Schadenzauber war mit der Todesstrafe bedroht. Bis nun der Bote die Bitte um Rechtshilfe zum Schöffenstuhl nach Brandenburg brachte, dort ein Urteil gefällt wurde und er nach vier Wochen wieder zurückkam, stand die Frau sicherlich Todesängste aus. Da aber kein Schaden entstanden war, wurde sie auf freien Fuß gesetzt.

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Gemälde eines Hexenrituals, mit Ritt zum Blocksberg, Hexentrunkzubereitung

Tatsächlich mischten vor allem Frauen sogenannte Hexentrünke und Hexensalben in bestimmten Ritualen. Nach heutiger Erkenntnis gehörten zu den Beigaben unter anderem der Stechapfel, das schwarze Bilsenkraut und andere giftige Substanzen, die bei ihrer Anwendung durchaus zu Halluzinationen und anderen Wirkung en, ähnlich jenen heutiger Drogen, hervorriefen. Die Geschichten von Morden, Hexen und Blutschande wurden in Schwarzweißgrafiken aufgezeichnet. Die Geschichten um diese Zeichnungen wurden dann auf Märkten, in Spinnstuben in Wirtshäusern immer weiter ausgemalt, so dass bald eine heiße Stimmung entstand, in der Wahrheit und Dichtung nicht mehr zu unterscheiden waren. So wurden „Hexen“ auch für Unwetter verantwortlich gemacht.

In einem weiteren Fall, den Klaus Voeckler schilderte, war spielte wieder eine berüchtigte Zossener Frau die Hauptrolle. Sie soll in den Abendstunden um die Fastnachtszeit 1583 auf dem Friedhof zwischen zwei offenen Gräbern Knochen und Hexeningredienzien niedergelegt haben.

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Der nächste Fall, der erste Mordfall: Der Mörder Joachim Lehmann aus Gottow, Gottow gehörte zum Amt Zossen, war im Wirtshaus beim Spiel mit einem anderen Spieler, der die Spielschulden von 1 Pfennig nicht bezahlen wollte oder konnte in Streit geraten. Während im Wirtshaus der Streit noch geschlichtet werden den konnte, lauerte Lehmann dem Spielschuldner auf und erstach ihn. Er wurde durch den Brandenburgischen Schöffenstuhl zum Tode verurteilt und schließlich öffentlich hingerichtet.

In einem anderen Fall konnte der Mörder erst Jahre später überführt werden. Er hatte seine Magd, die das zweite Kind von ihm erwartete, umgebracht und auf dem Feld verscharrt. Doch dann kam bei Feldarbeiten die Leiche an das Tageslicht und der Mörder wurde überführt und ebenfalls hingerichtet.

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Am Ende dankt Karola Andrae Klaus Voeckler

Im letzten Fall schilderte Klaus Voeckler das tragische Schicksal eines Liebespaares aus Nächst Neuendorf. Sie wollten heiraten und das Aufgebot beim Pfarrer bestellen. Doch stellte sich heraus, sie waren dritten Grades miteinander verwandt. Sowohl der Pfarrer als auch der Amtmann untersagten die Trauung. Doch eines Tages hieß es, die Frau trage ein Kind unter ihrem Leib. Da die Frau schwanger war, blieb sie von Strafe verschont. Was nach der Schwangerschaft mit ihr geschah ist nicht überliefert. Jedoch wurden in solchen Fällen die Frauen als Huren und ihre Kinder als Hurenbälger abgestempelt. Die bedeutete für Frau und Kinder, dass sie nur die niedersten Arbeiten annehmen durften und kaum den Unterhalt fürs Leben verdienen konnten. Der Mann hingegen wurde zu 50 Peitschenhieben verurteilt.

Eigentlich sollte die Veranstaltung bereits 2013 stattfinden musste jedoch wegen Erkrankung des "Oberkriminalisten" verschoben werden.

Text und Fotos: Dr. Rainer Reinecke

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